Home - Führerschein mit 17 Führerschein mit 17 jetzt bundesweit


Anmerkung vom 12.08.2010 (mb):

Der "Führerschein mit 17" wird ab 01.01.2011 bundesweit eingeführt.

Zuvor waren Modellversuche in verschiedenen Bundesländern (u.a. NRW) erfolgreich verlaufen.


Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung:


http://www.bmv.de/-,302.1161271/Begleitetes-Fahren-mit-17-wird.htm


Führerschein mit 17 (Begleitendes Fahren)

Was ist der Führerschein mit 17?

Der Führerschein mit 17 ist ein Modellversuch in Deutschland und beinhaltet das Führen eines KFZ mit der Führerscheinklasse B.

Du bist noch keine 18, und möchtest dennoch wie deine Freunde mit dem Auto über die Straße cruisen, ganz lässig deinen Arm aus dem Fenster halten und dabei laute Musik hören, dann gibt es für Dich jetzt den Führerschein mit 17.

So gibt es für dich die Möglichkeit, den Führerschein mit 17 zu erwerben. Das Fahren mit diesem Führerschein setzt allerdings voraus, dass bei jeder Fahrt eine bestimmte Begleitperson, die schon das 30. Lebensjahr vollendet hat, als Beifahrer mitfährt. Diese Person muss vor Erteilung der Fahrerlaubnis namentlich festgelegt und eingetragen werden. Also kann nicht „irgendjemand“ mit euch fahren. Außerdem darf diese Person bei Eintragung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg und mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher 3) 5 Jahre besitzen. Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren. Für Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.

 

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Du muss in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein, welches sich auch an diesem Modell beteiligt. Andernfalls schaust Du in die Röhre. NRW ist aber dabei!!! Ansonsten kann man sich mit 16einhalb Jahren in einer Fahrschule deines Vertrauens zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen.(Bei uns ist das im Kreishaus der Kreisverwaltung Hochsauerland neben der Polizei in Brilon). Unter normalen Umständen wird der Antrag bewilligt sofern du nicht schon selbst Punkte in Flensburg besitzt. So beginnt die Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung) beginnen.

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.


Wo gilt der Führerschein mit 17?

Du kannst mit dem Führerschein in ganz Deutschland fahren, auch in den Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen oder erst später dran teilnehmen(siehe Liste). Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland man ihn erworben hat. Nur an der Grenze hört der Fahrspaß auf.
 

 

Bundesland

Beginn Führerschein mit 17

Baden-Württemberg

Juli 2007

Bayern

September 2005

Berlin

Februar 2006

Brandenburg

Februar 2006

Bremen

Juni 2005

Hamburg

Juni 2005

Hessen

Oktober 2006

Mecklenburg-Vorpommern

November 2006

Niedersachsen

März 2005

Nordrhein-Westfalen

September 2005

Rheinland-Pfalz

November 2005

Saarland

Januar 2006

Sachsen

Februar 2006

Sachsen-Anhalt

Januar 2007

Schleswig-Holstein

Oktober 2005

Thüringen

März 2007

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

Sofern du noch keine 18 bist und trotz deiner Genehmigung ohne deine Begleitperson beim Fahren erwischt wirst, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Deine Fahrerlaubnis wird dir gleichzeitig wieder entzogen und Du musst einem Aufbauseminar teilnehmen. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

 

Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?

Jedes Fahrzeug was mit der Führerscheinklasse B(3) deklariert ist. Tipp: unbedingt klären, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.

Ein zusätzlicher Innenspiegel sowie Außenspiegel können sich jedoch als nützlich erweisen. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.

Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L — und diese vollwertig, also ohne die Auflagen, die für den Pkw gelten

Nun ab in die nächste Fahrschule.

 

Hier findest Du eine Liste aller Briloner Fahrschulen

Fahrschule Feyen (02961/50473)

Fahrschule Lingemann (02961/8440)    www.fahrschule-lingemann.de

Fahrschule Sack (0171/4138986)

Fahrschule Martin (02961/5298877)  www.fahrschule-j-martin.de

Fahrschule Thiele (02961/6363) http://fahrschule-friedel-thiele.de/

Fahrschule Gierse (02961/989394)

Fahrschule Quante (02961/4467)

Sven’s Fahrschule (0171/7073386)   www.fahrschule-sven.de

Radeke Wolfgang Funktaxi Fahrschule (02961/4700)